§ 97 B-BSG (weggefallen)

Bundes-Bedienstetenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999
§ 97 B-BSG (1weggefallen) § 28 Abs. 3 tritt erst mit Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die die Bereitschaftsräume regelt, in Kraftseit 29.12.2015 weggefallen.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/2003)

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 31.12.2003 bis 28.12.2015
§ 97 B-BSG (1weggefallen) § 28 Abs. 3 tritt erst mit Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die die Bereitschaftsräume regelt, in Kraftseit 29.12.2015 weggefallen.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/2003)

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