§ 97 B-BSG (weggefallen)

Bundes-Bedienstetenschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2015 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins§ 28 Abs. 3 tritt erst mit Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die die Bereitschaftsräume regelt, in Kraft.Paragraph 28, Absatz 3, tritt erst mit Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die die Bereitschaftsräume regelt, in Kraft.

    (Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/2003)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 2003,)

§ 97 B-BSG (weggefallen) seit 29.12.2015 weggefallen.

Stand vor dem 28.12.2015

In Kraft vom 31.12.2003 bis 28.12.2015
  1. (1)Absatz eins§ 28 Abs. 3 tritt erst mit Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die die Bereitschaftsräume regelt, in Kraft.Paragraph 28, Absatz 3, tritt erst mit Inkrafttreten einer Verordnung nach diesem Bundesgesetz, die die Bereitschaftsräume regelt, in Kraft.

    (Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 131/2003)Anmerkung, Absatz 2, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 131 aus 2003,)

§ 97 B-BSG (weggefallen) seit 29.12.2015 weggefallen.

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