§ 1 BHAG-G Errichtung

Buchhaltungsagenturgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Zur Besorgung der Buchhaltungsaufgaben nach dem Bundeshaushaltsgesetz (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, wird eine Buchhaltungsagentur als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Buchhaltungsagentur des Bundes“ errichtet.

(2) Die Buchhaltungsagentur hat ihren Sitz in Wien und Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz. Sie ist berechtigt, das Bundeswappen zu führen.

(3) Die Buchhaltungsagentur ist von ihrem Geschäftsführer unverzüglich rückwirkend mit Stichtag des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes beim Handelsgericht Wien zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. § 3 des Firmenbuchgesetzes, BGBl. Nr. 10/1991, ist anzuwenden, darüber hinaus sind einzutragen:

1.

Name der Buchhaltungsagentur und Angabe des Anstaltszweckes;

2.

Name und Geburtsdatum des Geschäftsführers oder der Geschäftsführer und der vertretungsbefugten Personen sowie Beginn und Art ihrer Vertretungsbefugnis;

3.

Name und Geburtsdatum der Mitglieder des Aufsichtsrates;

4.

der Tag der Einreichung des Jahresabschlusses sowie der Abschlussstichtag.

(4) Die Buchhaltungsagentur ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Das Geschäftsjahr der Buchhaltungsagentur ist das Kalenderjahr.

Stand vor dem 16.05.2018

In Kraft vom 01.05.2004 bis 16.05.2018

(1) Zur Besorgung der Buchhaltungsaufgaben nach dem Bundeshaushaltsgesetz (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, wird eine Buchhaltungsagentur als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Buchhaltungsagentur des Bundes“ errichtet.

(2) Die Buchhaltungsagentur hat ihren Sitz in Wien und Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz. Sie ist berechtigt, das Bundeswappen zu führen.

(3) Die Buchhaltungsagentur ist von ihrem Geschäftsführer unverzüglich rückwirkend mit Stichtag des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes beim Handelsgericht Wien zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. § 3 des Firmenbuchgesetzes, BGBl. Nr. 10/1991, ist anzuwenden, darüber hinaus sind einzutragen:

1.

Name der Buchhaltungsagentur und Angabe des Anstaltszweckes;

2.

Name und Geburtsdatum des Geschäftsführers oder der Geschäftsführer und der vertretungsbefugten Personen sowie Beginn und Art ihrer Vertretungsbefugnis;

3.

Name und Geburtsdatum der Mitglieder des Aufsichtsrates;

4.

der Tag der Einreichung des Jahresabschlusses sowie der Abschlussstichtag.

(4) Die Buchhaltungsagentur ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Das Geschäftsjahr der Buchhaltungsagentur ist das Kalenderjahr.

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