§ 45 BiozidG (weggefallen)

Biozid-Produkte-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2013 bis 31.12.9999
Gegen Bescheide der Unabhängigen Verwaltungssenate, die in Verwaltungsstrafverfahren auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassen worden sind, steht dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben§ 45 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2013

In Kraft vom 01.10.2000 bis 31.08.2013
Gegen Bescheide der Unabhängigen Verwaltungssenate, die in Verwaltungsstrafverfahren auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassen worden sind, steht dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben§ 45 BiozidG (weggefallen) seit 01.09.2013 weggefallen.

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