§ 2 AKWO Zahl der Kammerräte

Arbeiterkammer-Wahlordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.09.1998 bis 31.12.9999

In den einzelnen Arbeiterkammern sind Kammerräte in nachstehend angeführter Anzahl zu wählen:

für die Vollversammlung der Arbeiterkammer für Wien

180 Kammerräte,

Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark

je 110 Kammerräte,

Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg

je 70 Kammerräte,

Burgenland

50 Kammerräte.

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.09.1998 bis 31.12.9999

In den einzelnen Arbeiterkammern sind Kammerräte in nachstehend angeführter Anzahl zu wählen:

für die Vollversammlung der Arbeiterkammer für Wien

180 Kammerräte,

Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark

je 110 Kammerräte,

Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg

je 70 Kammerräte,

Burgenland

50 Kammerräte.

 

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten