§ 3 EU-VStVG Anzuwendendes Verfahrensrecht

EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2008 bis 31.12.9999

Soweit sich aus den Bestimmungen dieses Abschnitts nicht anderes ergibt, ist auf das Verfahren zur Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53, anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2008 bis 31.12.9999

Soweit sich aus den Bestimmungen dieses Abschnitts nicht anderes ergibt, ist auf das Verfahren zur Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten in Österreich das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 (VVG), BGBl. Nr. 53, anzuwenden.

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