§ 123b EisbG (weggefallen)

Eisenbahngesetz 1957

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.12.2011 bis 31.12.9999
Das Einstellungsregister hat den gemeinsamen Spezifikationen, die in einem Verfahren nach Art§ 123b EisbG (weggefallen) seit 28.12.2011 weggefallen. 21 Abs. 2 der Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG festgelegt werden, zu entsprechen.

Stand vor dem 27.12.2011

In Kraft vom 01.07.2007 bis 27.12.2011
Das Einstellungsregister hat den gemeinsamen Spezifikationen, die in einem Verfahren nach Art§ 123b EisbG (weggefallen) seit 28.12.2011 weggefallen. 21 Abs. 2 der Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG festgelegt werden, zu entsprechen.

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