§ 10 ÜKVO PUK- Code

Überwachungskostenverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2004 bis 31.12.9999

Die Kosten für die Bekanntgabe des PUK- Codes betragen

für die Ermittlung und Weiterleitung

Euro 32,00

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