§ 258 GSVG

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 258. Die Abs. 1 und 2 des § 150 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 17/1993 treten mit 1.Jänner 1993 in Kraft. (BGBl. Nr. 17/1993, Art. II Z 3) - 1.1.1993.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 13.01.1993 bis 31.07.1998

§ 258. Die Abs. 1 und 2 des § 150 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 17/1993 treten mit 1.Jänner 1993 in Kraft. (BGBl. Nr. 17/1993, Art. II Z 3) - 1.1.1993.

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