§ 45 GebAG Dentisten

Gebührenanspruchsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2007 bis 31.12.9999

Dentisten

§ 45. Die Gebühr für Mühewaltung beträgt für Befund und Gutachten

1. über eine Untersuchung im Mund

a) in einfachen Fällen ........................ 13 Euro

b) mit eingehender Begründung des Gutachtens .. 25,90 Euro

c) nach Abnahme von Kronen, Brücken und

dergleichen ................................ 43,30 Euro

2. über eine Untersuchung technischer Arbeiten

außerhalb des Mundes

a) in einfachen Fällen ........................ 9,90 Euro

b) mit eingehender Begründung des Gutachtens

und nach Untersuchung von Materialproben ... 33,90 Euro

3. über Materialien und deren Verarbeitung ....... 44,90 Euro

1.

über eine Untersuchung im Mund

a)

in einfachen Fällen

15,20 €

b)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

30,30 €

c)

nach Abnahme von Kronen, Brücken und dergleichen

51,00 €

2.

über eine Untersuchung technischer Arbeiten außerhalb des Mundes

a)

in einfachen Fällen

11,60 €

b)

mit eingehender Begründung des Gutachtens und nach Untersuchung von Materialproben

39,70 €

3.

über Materialien und deren Verarbeitung

52,50 €

Stand vor dem 30.06.2007

In Kraft vom 01.01.2002 bis 30.06.2007

Dentisten

§ 45. Die Gebühr für Mühewaltung beträgt für Befund und Gutachten

1. über eine Untersuchung im Mund

a) in einfachen Fällen ........................ 13 Euro

b) mit eingehender Begründung des Gutachtens .. 25,90 Euro

c) nach Abnahme von Kronen, Brücken und

dergleichen ................................ 43,30 Euro

2. über eine Untersuchung technischer Arbeiten

außerhalb des Mundes

a) in einfachen Fällen ........................ 9,90 Euro

b) mit eingehender Begründung des Gutachtens

und nach Untersuchung von Materialproben ... 33,90 Euro

3. über Materialien und deren Verarbeitung ....... 44,90 Euro

1.

über eine Untersuchung im Mund

a)

in einfachen Fällen

15,20 €

b)

mit eingehender Begründung des Gutachtens

30,30 €

c)

nach Abnahme von Kronen, Brücken und dergleichen

51,00 €

2.

über eine Untersuchung technischer Arbeiten außerhalb des Mundes

a)

in einfachen Fällen

11,60 €

b)

mit eingehender Begründung des Gutachtens und nach Untersuchung von Materialproben

39,70 €

3.

über Materialien und deren Verarbeitung

52,50 €

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten