§ 16b AMG (weggefallen)

Arzneimittelgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.07.2009 bis 31.12.9999
Arzneispezialitäten, die ausschließlich dazu bestimmt oder geeignet sind, vom Anwender am Patienten angewendet zu werden und nicht dazu bestimmt sind, an den Verbraucher abgegeben zu werden, dürfen auch ohne Gebrauchsinformation in Verkehr gebracht werden§ 16b AMG (weggefallen) seit 16.07.2009 weggefallen. In diesem Fall muss aber die jeweilige Handelspackung an Stelle der Gebrauchsinformation die Fachinformation enthalten.

Stand vor dem 15.07.2009

In Kraft vom 02.01.2006 bis 15.07.2009
Arzneispezialitäten, die ausschließlich dazu bestimmt oder geeignet sind, vom Anwender am Patienten angewendet zu werden und nicht dazu bestimmt sind, an den Verbraucher abgegeben zu werden, dürfen auch ohne Gebrauchsinformation in Verkehr gebracht werden§ 16b AMG (weggefallen) seit 16.07.2009 weggefallen. In diesem Fall muss aber die jeweilige Handelspackung an Stelle der Gebrauchsinformation die Fachinformation enthalten.

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