§ 93 BibuG (weggefallen)

Bilanzbuchhaltungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 93 BibuG (1weggefallen) Die Paritätische Kommission hat eine Geschäftsordnung zu erlassenseit 01.01.2014 weggefallen.

(2) Die Geschäftsordnung hat insbesondere zu regeln:

1.

die innere Geschäftsführung und den Verkehr mit Personen und Stellen außerhalb der Paritätischen Kommission und

2.

die Art und Form von Beurkundungen der Beschlüsse und die Fertigung der Mitteilungen, Eingaben und sonstiger Schriftstücke.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.2013
§ 93 BibuG (1weggefallen) Die Paritätische Kommission hat eine Geschäftsordnung zu erlassenseit 01.01.2014 weggefallen.

(2) Die Geschäftsordnung hat insbesondere zu regeln:

1.

die innere Geschäftsführung und den Verkehr mit Personen und Stellen außerhalb der Paritätischen Kommission und

2.

die Art und Form von Beurkundungen der Beschlüsse und die Fertigung der Mitteilungen, Eingaben und sonstiger Schriftstücke.

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