§ 85e ZollR-DG (weggefallen)

Zollrechts-Durchführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2016 bis 31.12.9999
Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht bildet das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe§ 85e ZollR-DG (Artweggefallen) seit 01.05.2016 weggefallen. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK). Zur Vertretung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist auch der in § 38 Abs. 1 genannte Personenkreis befugt.

Entscheidungen im Sinn der zollrechtlichen Vorschriften, die keine Bescheide im Sinn der Bundesabgabenordnung sind, unterliegen ebenfalls der Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes im Sinn des Art. 130 Abs. 2 Z 1 B-VG.

Stand vor dem 30.04.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.04.2016
Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht bildet das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe§ 85e ZollR-DG (Artweggefallen) seit 01.05.2016 weggefallen. 243 Abs. 2 Buchstabe b ZK). Zur Vertretung im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist auch der in § 38 Abs. 1 genannte Personenkreis befugt.

Entscheidungen im Sinn der zollrechtlichen Vorschriften, die keine Bescheide im Sinn der Bundesabgabenordnung sind, unterliegen ebenfalls der Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes im Sinn des Art. 130 Abs. 2 Z 1 B-VG.

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