§ 85d ZollR-DG (weggefallen)

Zollrechts-Durchführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2016 bis 31.12.9999
Die Regelungen des § 262 Abs85d ZollR-DG (weggefallen) seit 01.05.2016 weggefallen. 2 bis 4 BAO sind nicht anzuwenden.

Stand vor dem 30.04.2016

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.04.2016
Die Regelungen des § 262 Abs85d ZollR-DG (weggefallen) seit 01.05.2016 weggefallen. 2 bis 4 BAO sind nicht anzuwenden.

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