Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Übertragung der Rechte und Pflichten Die Fristverlängerung nach Art. 108 Abs. 1 dritter Unterabsatz des Lagerhalters auf eine andere Person ist zuzustimmenZollkodex darf zehn Tage nicht überschreiten. Die Fristverlängerung nach Artikel 108, wenn diese andere Person dieselben Voraussetzungen erfüllt wie der LagerhalterAbsatz eins, dritter Unterabsatz des Zollkodex darf zehn Tage nicht überschreiten.
Der Übertragung der Rechte und Pflichten Die Fristverlängerung nach Art. 108 Abs. 1 dritter Unterabsatz des Lagerhalters auf eine andere Person ist zuzustimmenZollkodex darf zehn Tage nicht überschreiten. Die Fristverlängerung nach Artikel 108, wenn diese andere Person dieselben Voraussetzungen erfüllt wie der LagerhalterAbsatz eins, dritter Unterabsatz des Zollkodex darf zehn Tage nicht überschreiten.