§ 42 ZollR-DG

Zollrechts-Durchführungsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2016 bis 31.12.9999

Durch die RegelungFür das Rechtsbehelfsverfahren im Sinn des Artikels 16 ZK undArt. 44 des Zollkodex kommen im Geltungsbereich des § 23 § 2 Abs. 1 bleiben die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebenden Aufbewahrungspflichten unberührtnachfolgende besondere Regelungen zur Anwendung.

Stand vor dem 30.04.2016

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.04.2016

Durch die RegelungFür das Rechtsbehelfsverfahren im Sinn des Artikels 16 ZK undArt. 44 des Zollkodex kommen im Geltungsbereich des § 23 § 2 Abs. 1 bleiben die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebenden Aufbewahrungspflichten unberührtnachfolgende besondere Regelungen zur Anwendung.

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