§ 1 WaffGebrG Allgemeine Bestimmungen

Waffengebrauchsgesetz 1969

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1969 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz regelt den Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1969 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz regelt den Waffengebrauch im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse.

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