§ 44g TabakStG (weggefallen)

Tabaksteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
§ 4 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 156/2004§ 44g TabakStG tritt mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2005 in Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 31.12.2004 bis 31.12.2021
§ 4 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 156/2004§ 44g TabakStG tritt mit 1seit 31.12.2021 weggefallen. Jänner 2005 in Kraft.

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