Art. 16 § 88 NBG (weggefallen)

Nationalbankgesetz 1984

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2011 bis 31.12.9999
(1) Auf Geschäftsjahre, deren Bilanzstichtag nach dem 31Art. Dezember 1997 und vor dem Beitritt Österreichs zur dritten Stufe der WWU ohne Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 109k EG-Vertrag liegt, ist16 § 67 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/1998 mit folgender Änderung anzuwenden:

88 NBG (Anm.: Die Änderung wurde eingearbeitet)

(2weggefallen) Bis zu dem Tag, ab dem Österreich an der dritten Stufe der WWU ohne Ausnahmeregelung im Sinne des Artseit 01.08.2011 weggefallen. 109k EG-Vertrag teilnimmt, sind die Bestimmungen des Nationalbankgesetzes in der Fassung der Bestimmungen des BGBl. I Nr. 60/1998, welche vor dem ersten Tag der Teilnahme Österreichs an der WWU in Kraft getreten sind, mit folgenden Änderungen anzuwenden:

(Anm.: Die Änderungen wurden eingearbeitet)

Stand vor dem 31.07.2011

In Kraft vom 03.05.1998 bis 31.07.2011
(1) Auf Geschäftsjahre, deren Bilanzstichtag nach dem 31Art. Dezember 1997 und vor dem Beitritt Österreichs zur dritten Stufe der WWU ohne Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 109k EG-Vertrag liegt, ist16 § 67 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/1998 mit folgender Änderung anzuwenden:

88 NBG (Anm.: Die Änderung wurde eingearbeitet)

(2weggefallen) Bis zu dem Tag, ab dem Österreich an der dritten Stufe der WWU ohne Ausnahmeregelung im Sinne des Artseit 01.08.2011 weggefallen. 109k EG-Vertrag teilnimmt, sind die Bestimmungen des Nationalbankgesetzes in der Fassung der Bestimmungen des BGBl. I Nr. 60/1998, welche vor dem ersten Tag der Teilnahme Österreichs an der WWU in Kraft getreten sind, mit folgenden Änderungen anzuwenden:

(Anm.: Die Änderungen wurden eingearbeitet)

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