§ 104 LMSVG Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.04.2017 bis 31.12.9999

VerordnungenSoweit in diesem Bundesgesetz auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem Tag an erlassen werdenandere Rechtsvorschriften verwiesen wird, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungensind diese in Kraft tretenihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 24.04.2017

In Kraft vom 21.01.2006 bis 24.04.2017

VerordnungenSoweit in diesem Bundesgesetz auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem Tag an erlassen werdenandere Rechtsvorschriften verwiesen wird, der der Kundmachung des durchzuführenden Bundesgesetzes folgt; sie dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungensind diese in Kraft tretenihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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