§ 10 KBGG Höhe Beihilfe

Kinderbetreuungsgeldgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999

Der ZuschussDie Beihilfe beträgt 6,06 Euro täglich.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.2009

Der ZuschussDie Beihilfe beträgt 6,06 Euro täglich.

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