Art. 8 § 25 E-RBG (weggefallen)

Energie-Regulierungsbehördengesetz (Energieliberalisierungsgesetz)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
Die Geschäftsführung hat jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu übermittelnArt. In diesem Bericht sind insbesondere die angefallenen und erledigten Geschäftsfälle, die Personalentwicklung und die aufgewendeten Finanzmittel darzustellen8 § 25 E-RBG (weggefallen) seit 03.03.2011 weggefallen. Der Bericht ist vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Wege des Ministerrates dem Nationalrat vorzulegen und darüber hinaus in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Die Energie-Control GmbH ist gegenüber dem Nationalrat unmittelbar zur Erteilung von Auskünften verpflichtet.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 24.08.2002 bis 02.03.2011
Die Geschäftsführung hat jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu übermittelnArt. In diesem Bericht sind insbesondere die angefallenen und erledigten Geschäftsfälle, die Personalentwicklung und die aufgewendeten Finanzmittel darzustellen8 § 25 E-RBG (weggefallen) seit 03.03.2011 weggefallen. Der Bericht ist vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Wege des Ministerrates dem Nationalrat vorzulegen und darüber hinaus in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Die Energie-Control GmbH ist gegenüber dem Nationalrat unmittelbar zur Erteilung von Auskünften verpflichtet.

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