Art. 8 § 21 E-RBG (weggefallen)

Energie-Regulierungsbehördengesetz (Energieliberalisierungsgesetz)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
(1) Unbeschadet der Rechte der Generalversammlung gemäß dem Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, RGBl. Nr. 58/1906, unterliegt die Tätigkeit der Energie-Control GmbH der Aufsicht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.

(2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann in Erfüllung seines Aufsichtsrechtes der Energie-Control GmbH begründete Weisungen in schriftlicher Form erteilen.

(3) Dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sind von der Geschäftsführung alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen zu übermitteln.

(4) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann die Bestellung zum Geschäftsführer widerrufen, wenn ein Geschäftsführer eine Weisung gemäß AbsArt. 2 nicht befolgt oder eine Auskunft gemäß Abs. 3 nicht erteilt.8 § 16 des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird dadurch nicht berührt21 E-RBG (weggefallen) seit 03.03.2011 weggefallen.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 24.08.2002 bis 02.03.2011
(1) Unbeschadet der Rechte der Generalversammlung gemäß dem Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, RGBl. Nr. 58/1906, unterliegt die Tätigkeit der Energie-Control GmbH der Aufsicht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.

(2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann in Erfüllung seines Aufsichtsrechtes der Energie-Control GmbH begründete Weisungen in schriftlicher Form erteilen.

(3) Dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit sind von der Geschäftsführung alle zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen zu übermitteln.

(4) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann die Bestellung zum Geschäftsführer widerrufen, wenn ein Geschäftsführer eine Weisung gemäß AbsArt. 2 nicht befolgt oder eine Auskunft gemäß Abs. 3 nicht erteilt.8 § 16 des Gesetzes über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird dadurch nicht berührt21 E-RBG (weggefallen) seit 03.03.2011 weggefallen.

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