§ 57 ElWOG (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
§ 57 ElWOG (unmittelbar anwendbares Bundesrechtweggefallen) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes, sofern sie Tarife und Preise betreffen, sind im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachenseit 03.03.2011 weggefallen. Sie treten, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt für ihr Inkrafttreten bestimmt ist, mit Beginn des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Ist eine Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ nicht oder nicht zeitgerecht möglich, so sind die Verordnungen in anderer geeigneter Weise - insbesondere durch Rundfunk oder Veröffentlichung in einem oder mehreren periodischen Medienwerken, die Anzeigen veröffentlichen, insbesondere in Tageszeitungen - kundzumachen.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 19.02.1999 bis 02.03.2011
§ 57 ElWOG (unmittelbar anwendbares Bundesrechtweggefallen) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes, sofern sie Tarife und Preise betreffen, sind im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachenseit 03.03.2011 weggefallen. Sie treten, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt für ihr Inkrafttreten bestimmt ist, mit Beginn des Tages ihrer Kundmachung in Kraft. Ist eine Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ nicht oder nicht zeitgerecht möglich, so sind die Verordnungen in anderer geeigneter Weise - insbesondere durch Rundfunk oder Veröffentlichung in einem oder mehreren periodischen Medienwerken, die Anzeigen veröffentlichen, insbesondere in Tageszeitungen - kundzumachen.

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