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(unmittelbar anwendbares Bundesrechtweggefallen) Bei Preisbestimmung können Elektrizitätsunternehmen verpflichtet werden, regelmäßig jene betriebswirtschaftlichen Daten zu melden, die zur Überprüfung der volkswirtschaftlichen Rechtfertigung der jeweils geforderten Preise erforderlich sindseit 03.03.2011 weggefallen.
(unmittelbar anwendbares Bundesrechtweggefallen) Bei Preisbestimmung können Elektrizitätsunternehmen verpflichtet werden, regelmäßig jene betriebswirtschaftlichen Daten zu melden, die zur Überprüfung der volkswirtschaftlichen Rechtfertigung der jeweils geforderten Preise erforderlich sindseit 03.03.2011 weggefallen.