§ 1a ElWOG (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
§ 1a ElWOG (unmittelbar anwendbares Bundesrechtweggefallen) Durch dieses Bundesgesetz werden

1.

die Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, ABl. Nr. L 176 vom 15.07.2003 S. 37, (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) und

2.

die Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, (KWK-Richtlinie)

umgesetzt.

seit 03.03.2011 weggefallen.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 28.06.2006 bis 02.03.2011
§ 1a ElWOG (unmittelbar anwendbares Bundesrechtweggefallen) Durch dieses Bundesgesetz werden

1.

die Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG, ABl. Nr. L 176 vom 15.07.2003 S. 37, (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) und

2.

die Richtlinie 2004/8/EG über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG, ABl. Nr. L 52 vom 21.02.2004 S. 50, (KWK-Richtlinie)

umgesetzt.

seit 03.03.2011 weggefallen.

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