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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(Entfällt; Abschnitt A Art. IV Abs. 1 Wenn auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gilt für die davon betroffenen Planstellen und 2 Z 2 der Kundmachung) (Entfällt; Abschnitt A Art. römisch IV Absatz eins und 2 Ziffer 2, der Kundmachung)Bediensteten folgendes:
(Entfällt; Abschnitt A Art. IV Abs. 1 Wenn auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gilt für die davon betroffenen Planstellen und 2 Z 2 der Kundmachung) (Entfällt; Abschnitt A Art. römisch IV Absatz eins und 2 Ziffer 2, der Kundmachung)Bediensteten folgendes: