Anerkennungsgesetz 2005 (AnerkG) Fundstelle

Anerkennungsgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der
Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden
Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen wird

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der
Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden
Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen, das
Opferfürsorgegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem aus
Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs von der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine einmalige Zuwendung
(Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer
der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen
wird (Anerkennungsgesetz 2005)
(NR: GP XXII IA 614/A AB 1024 S. 116. BR: AB 7354 S. 724.)
StF: BGBl. I Nr. 86/2005

Änderung

BGBl. I Nr. 110/2009 (NR: GP XXIV AB 359 S. 40. BR: 8182 AB 8188 S. 777.AnerkG)

Anmerkung

Der Artikel II wurde in die betroffene Rechtsvorschrift
eingearbeitet Fundstelle seit 01.12.2009 weggefallen. Artikel III wurde als eigene Rechtsvorschrift
dokumentiert.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 11.08.2005 bis 30.11.2009
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der
Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden
Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen wird

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der
Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden
Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen, das
Opferfürsorgegesetz geändert und ein Bundesgesetz, mit dem aus
Anlass des 60. Jahrestages der Befreiung Österreichs von der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine einmalige Zuwendung
(Befreiungs-Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer
der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen
wird (Anerkennungsgesetz 2005)
(NR: GP XXII IA 614/A AB 1024 S. 116. BR: AB 7354 S. 724.)
StF: BGBl. I Nr. 86/2005

Änderung

BGBl. I Nr. 110/2009 (NR: GP XXIV AB 359 S. 40. BR: 8182 AB 8188 S. 777.AnerkG)

Anmerkung

Der Artikel II wurde in die betroffene Rechtsvorschrift
eingearbeitet Fundstelle seit 01.12.2009 weggefallen. Artikel III wurde als eigene Rechtsvorschrift
dokumentiert.

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