Art. 1 § 1 AnerkG (weggefallen)

Anerkennungsgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2009 bis 31.12.9999
Es wird festgestellt, dass mit dem Aufhebungs- und Einstellungsgesetz, StGBl. Nr. 48/1945, in Verbindung mit der dazu ergangenen Verordnung StGBl. Nr. 155/1945, und mit der Befreiungsamnestie, BGBl. Nr. 79/1946, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 192/1947, alle Verurteilungen, die Gerichte, insbesondere Militär-, SS-, Sonder- oder Standgerichte, unter der nationalsozialistischen Herrschaft gegen Österreicher ausgesprochen haben und als Ausdruck typisch nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sind, rückwirkend aufgehoben wurdenArt. Einer gesonderten, amtswegigen Prüfung und Feststellung bedarf es nicht1 § 1 AnerkG (weggefallen) seit 01.12.2009 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2009

In Kraft vom 11.08.2005 bis 30.11.2009
Es wird festgestellt, dass mit dem Aufhebungs- und Einstellungsgesetz, StGBl. Nr. 48/1945, in Verbindung mit der dazu ergangenen Verordnung StGBl. Nr. 155/1945, und mit der Befreiungsamnestie, BGBl. Nr. 79/1946, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 192/1947, alle Verurteilungen, die Gerichte, insbesondere Militär-, SS-, Sonder- oder Standgerichte, unter der nationalsozialistischen Herrschaft gegen Österreicher ausgesprochen haben und als Ausdruck typisch nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sind, rückwirkend aufgehoben wurdenArt. Einer gesonderten, amtswegigen Prüfung und Feststellung bedarf es nicht1 § 1 AnerkG (weggefallen) seit 01.12.2009 weggefallen.

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