§ 36 KVG (weggefallen)

Kapitalverkehrsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Steuer wird zwei Wochen nach Entstehung der Steuerschuld fällig§ 36 KVG seit 31.12.2018 weggefallen. Dies gilt nicht für die Gesellschaftsteuer.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 20.08.1994 bis 31.12.2018
Die Steuer wird zwei Wochen nach Entstehung der Steuerschuld fällig§ 36 KVG seit 31.12.2018 weggefallen. Dies gilt nicht für die Gesellschaftsteuer.

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