§ 8b MAG 2002

Militärauszeichnungsgesetz 2002

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2019 bis 31.12.9999

Die Verleihung der Militär-Anerkennungsmedaille obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport.

Stand vor dem 30.11.2019

In Kraft vom 01.09.2009 bis 30.11.2019

Die Verleihung der Militär-Anerkennungsmedaille obliegt dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport.

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