§ 20 KMG (weggefallen)

Kapitalmarktgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.07.2019 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1.

Hinsichtlich der §§ 5, 11 und 15 der Bundesminister für Justiz;

2.

hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen.

§ 20 KMG seit 20.07.2019 weggefallen.

Stand vor dem 20.07.2019

In Kraft vom 01.01.1992 bis 20.07.2019
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1.

Hinsichtlich der §§ 5, 11 und 15 der Bundesminister für Justiz;

2.

hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen.

§ 20 KMG seit 20.07.2019 weggefallen.

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