§ 36 HG Einteilung des Studienjahres

Hochschulgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2021 bis 31.12.9999

Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester, das am 1. Oktober beginnt und am 28. bzw. 29. Februar endet, und dem Sommersemester, das am 1. März beginnt und am 30. September endet, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien ZeitZeiten. Das Hochschulkollegium hat nähere Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien ZeitZeiten zu erlassen.

Stand vor dem 30.09.2021

In Kraft vom 01.10.2017 bis 30.09.2021

Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester, das am 1. Oktober beginnt und am 28. bzw. 29. Februar endet, und dem Sommersemester, das am 1. März beginnt und am 30. September endet, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien ZeitZeiten. Das Hochschulkollegium hat nähere Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien ZeitZeiten zu erlassen.

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