§ 38 GSpG

Glücksspielgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.1991 bis 31.12.9999

§ 38. Die Bewilligung gemäß § 36 ist zu erteilen, wenn

1.

eine ordnungsgemäße Durchführung der Ausspielung im vorgesehenen Umfang zu erwarten ist,

2.

keine Umstände vorliegen, die gegen die Vertrauenswürdigkeit der bei einer Ausspielung mitwirkenden oder für die Veranstaltung verantwortlichen Personen sprechen,

3.

der Antragsteller die Richtigkeit der Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben (§ 48) der letzten dem Antragsteller bewilligten Ausspielung anerkannt und einedie widmungsgemäße Verwendung des Reinerträgnisses festgestellt wurdeihres Reinertrages von einem öffentlichen Notar überprüfen ließ und hiefür einen Kontrollvermerk erhalten hat,

4.

die Sicherheitsleistung gemäß § 42 Abs. 3 nachgewiesen wurde und

5.

seit dem Ziehungstermin der letzten vom Antragsteller durchgeführten gleichartigen Veranstaltung bis zum neuen Ziehungstermin bei Lotterien neun Monate und bei Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen sechs Monate verflossen sind.

Stand vor dem 31.03.1991

In Kraft vom 01.01.1990 bis 31.03.1991

§ 38. Die Bewilligung gemäß § 36 ist zu erteilen, wenn

1.

eine ordnungsgemäße Durchführung der Ausspielung im vorgesehenen Umfang zu erwarten ist,

2.

keine Umstände vorliegen, die gegen die Vertrauenswürdigkeit der bei einer Ausspielung mitwirkenden oder für die Veranstaltung verantwortlichen Personen sprechen,

3.

der Antragsteller die Richtigkeit der Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben (§ 48) der letzten dem Antragsteller bewilligten Ausspielung anerkannt und einedie widmungsgemäße Verwendung des Reinerträgnisses festgestellt wurdeihres Reinertrages von einem öffentlichen Notar überprüfen ließ und hiefür einen Kontrollvermerk erhalten hat,

4.

die Sicherheitsleistung gemäß § 42 Abs. 3 nachgewiesen wurde und

5.

seit dem Ziehungstermin der letzten vom Antragsteller durchgeführten gleichartigen Veranstaltung bis zum neuen Ziehungstermin bei Lotterien neun Monate und bei Tombolaspielen, Glückshäfen und Juxausspielungen sechs Monate verflossen sind.

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