§ 2 EisBV

Eisenbahnbuchverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.04.1930 bis 31.12.9999

Das Eisenbahnbuch besteht aus den Eisenbahneinlagen und einer Urkundensammlung (§ 3 EAG.). Außerdem ist zum Eisenbahnbuch eine Mappe zu führen, auf welche die für die Grundbuchsmappe geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden sind. Das Eisenbahnbuch besteht aus den Eisenbahneinlagen und einer Urkundensammlung (Paragraph 3, EAG.). Außerdem ist zum Eisenbahnbuch eine Mappe zu führen, auf welche die für die Grundbuchsmappe geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden sind.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.04.1930 bis 31.12.9999

Das Eisenbahnbuch besteht aus den Eisenbahneinlagen und einer Urkundensammlung (§ 3 EAG.). Außerdem ist zum Eisenbahnbuch eine Mappe zu führen, auf welche die für die Grundbuchsmappe geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden sind. Das Eisenbahnbuch besteht aus den Eisenbahneinlagen und einer Urkundensammlung (Paragraph 3, EAG.). Außerdem ist zum Eisenbahnbuch eine Mappe zu führen, auf welche die für die Grundbuchsmappe geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden sind.

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