§ 17 EisBV (weggefallen)

Eisenbahnbuchverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.03.1993 bis 31.12.9999
Die Eintragungen in den Verzeichnissen, welche die in die zweite Abteilung des Bahnbestandblattes und in die zweite Abteilung des Lastenblattes gehörenden Eintragungen zum Gegenstand haben, sind unter Bedachtnahme auf die für grundbücherliche Eintragungen geltenden Vorschriften vorzunehmen§ 17 EisBV seit 12.03.1993 weggefallen.

Stand vor dem 12.03.1993

In Kraft vom 08.04.1930 bis 12.03.1993
Die Eintragungen in den Verzeichnissen, welche die in die zweite Abteilung des Bahnbestandblattes und in die zweite Abteilung des Lastenblattes gehörenden Eintragungen zum Gegenstand haben, sind unter Bedachtnahme auf die für grundbücherliche Eintragungen geltenden Vorschriften vorzunehmen§ 17 EisBV seit 12.03.1993 weggefallen.

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