§ 16 KVV 1999 Inkrafttreten

Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 1999 tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Vergabe von Kontingenterlaubnissen (Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung), BGBl. Nr. 974/1994, außer Kraft. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 1999 tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Vergabe von Kontingenterlaubnissen (Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung), Bundesgesetzblatt Nr. 974 aus 1994,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 1999 tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Vergabe von Kontingenterlaubnissen (Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung), BGBl. Nr. 974/1994, außer Kraft. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 1999 tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Vergabe von Kontingenterlaubnissen (Kontingenterlaubnis-Vergabeverordnung), Bundesgesetzblatt Nr. 974 aus 1994,, außer Kraft.

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