§ 26 FAG 2001 (weggefallen)

Finanzausgleichsgesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Resteingänge an Branntweinaufschlag und Monopolausgleich werden nach den für die Teilung der Erträge an Alkoholsteuer geltenden Schlüsseln, Resteingänge an Weinsteuer und an der Abgabe von alkoholischen Getränken werden nach den für das Jahr 2000 gültigen Schlüsseln verteilt§ 26 FAG 2001 seit 31.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2001 bis 31.12.2016
Resteingänge an Branntweinaufschlag und Monopolausgleich werden nach den für die Teilung der Erträge an Alkoholsteuer geltenden Schlüsseln, Resteingänge an Weinsteuer und an der Abgabe von alkoholischen Getränken werden nach den für das Jahr 2000 gültigen Schlüsseln verteilt§ 26 FAG 2001 seit 31.12.2016 weggefallen.

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