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Inhalt
(Anm.: Signale sind als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Signale sind als PDF dokumentiert.
Z 66 der Novelle BGBl. II Nr. 127/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 2 entfällt zum Signal mit der Bezeichnung „Ek 0“ in der Spalte „Bedeutung“ die Wortfolge „Weiterfahrt nur, wenn es die Verkehrslage erlaubt“.“)Ziffer 66, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 127 aus 2018, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 2 entfällt zum Signal mit der Bezeichnung „Ek 0“ in der Spalte „Bedeutung“ die Wortfolge „Weiterfahrt nur, wenn es die Verkehrslage erlaubt“.“)
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(Anm.: Signale sind als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Signale sind als PDF dokumentiert.
Z 66 der Novelle BGBl. II Nr. 127/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 2 entfällt zum Signal mit der Bezeichnung „Ek 0“ in der Spalte „Bedeutung“ die Wortfolge „Weiterfahrt nur, wenn es die Verkehrslage erlaubt“.“)Ziffer 66, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 127 aus 2018, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage 2 entfällt zum Signal mit der Bezeichnung „Ek 0“ in der Spalte „Bedeutung“ die Wortfolge „Weiterfahrt nur, wenn es die Verkehrslage erlaubt“.“)