§ 5 BVG ÄmterLReg (weggefallen)

Ämter-der-Landesregierungen-Bundesverfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Die Einrichtung der Ämter der Landesregierungen gemäß den Bestimmungen dieses Bundesverfassungsgesetzes ist mit dem Zeitpunkte des Inkrafttretens der Artikel 10 bis 12 und 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes (1§ 5 BVG ÄmterLReg seit 31.12.2007 weggefallen. Oktober 1925) durchzuführen.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.10.1925 bis 31.12.2007
Die Einrichtung der Ämter der Landesregierungen gemäß den Bestimmungen dieses Bundesverfassungsgesetzes ist mit dem Zeitpunkte des Inkrafttretens der Artikel 10 bis 12 und 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes (1§ 5 BVG ÄmterLReg seit 31.12.2007 weggefallen. Oktober 1925) durchzuführen.

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