§ 5 ÜG 1920 (weggefallen)

Übergangsgesetz 1920

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen der §§ 2 bis 4 über Gesetze gelten sinngemäß auch für die auf Grund dieser Gesetze ergangenen Vollzugsanweisungen (Verordnungen)§ 5 ÜG 1920 seit 31.12.2007 weggefallen. Die Bestimmungen der Paragraphen 2 bis 4 über Gesetze gelten sinngemäß auch für die auf Grund dieser Gesetze ergangenen Vollzugsanweisungen (Verordnungen).

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.10.1925 bis 31.12.2007
Die Bestimmungen der §§ 2 bis 4 über Gesetze gelten sinngemäß auch für die auf Grund dieser Gesetze ergangenen Vollzugsanweisungen (Verordnungen)§ 5 ÜG 1920 seit 31.12.2007 weggefallen. Die Bestimmungen der Paragraphen 2 bis 4 über Gesetze gelten sinngemäß auch für die auf Grund dieser Gesetze ergangenen Vollzugsanweisungen (Verordnungen).

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