§ 28 ÜG 1920

Übergangsgesetz 1920

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.1925 bis 31.12.9999

Die geltenden Bestimmungen über die Zuständigkeit und Zusammensetzung der Zivil- und Strafgerichte bleiben bis auf weiteres in Kraft.

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