§ 42 ÜG 1920 (weggefallen)

Übergangsgesetz 1920

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
(Anm§ 42 ÜG 1920 seit 31.12.2007 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. VIII lit. a BVG, BGBl. Nr. 316/1975) Anmerkung, Aufgehoben durch Artikel römisch acht, Litera a, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1975,)

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 28.04.1975 bis 31.12.2007
(Anm§ 42 ÜG 1920 seit 31.12.2007 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. VIII lit. a BVG, BGBl. Nr. 316/1975) Anmerkung, Aufgehoben durch Artikel römisch acht, Litera a, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1975,)

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