Art. 7 EGJN (weggefallen)

Jurisdiktionsnorm – Einführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2010 bis 31.12.9999
Die Vorschriften der Concursordnung über die Gerichtsbarkeit im Concurse und insbesondere die Bestimmungen darüber, inwiefern Klagen beim Concursgerichte zu erheben sind, inwieweit die Zuständigkeit des Concursgerichtes eine ausschließliche ist und in welchen Fällen ein durch die Concurseröffnung unterbrochenes anhängiges Verfahren bei dem Concursgerichte wieder aufzunehmen ist, bleiben in WirksamkeitArt. 7 EGJN seit 31.07.2010 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2010

In Kraft vom 23.09.1895 bis 31.07.2010
Die Vorschriften der Concursordnung über die Gerichtsbarkeit im Concurse und insbesondere die Bestimmungen darüber, inwiefern Klagen beim Concursgerichte zu erheben sind, inwieweit die Zuständigkeit des Concursgerichtes eine ausschließliche ist und in welchen Fällen ein durch die Concurseröffnung unterbrochenes anhängiges Verfahren bei dem Concursgerichte wieder aufzunehmen ist, bleiben in WirksamkeitArt. 7 EGJN seit 31.07.2010 weggefallen.

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