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(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Art. III Z 1, BGBl. Nr. 210/1951)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Artikel römisch drei, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1951,)
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Art. III Z 1, BGBl. Nr. 210/1951)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Artikel römisch drei, Ziffer eins,, Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1951,)