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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder Rücknahme des Patentes oder Erteilung einer Zwangslizenz werden, wenn sie noch nicht zu einer rechtskräftigen Entscheidung geführt haben, nicht fortgesetzt. Die betreffenden Ansprüche können nach den österreichischen Gesetzen neuerlich geltend gemacht werden.
Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder Rücknahme des Patentes oder Erteilung einer Zwangslizenz werden, wenn sie noch nicht zu einer rechtskräftigen Entscheidung geführt haben, nicht fortgesetzt. Die betreffenden Ansprüche können nach den österreichischen Gesetzen neuerlich geltend gemacht werden.