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Die Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 23. November 1942, Deutsches RGBl. II S. 364, und die Zweite Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 21. Dezember 1944, Deutsches RGBl. II S. 75, sind am 18. Oktober 1945 außer Kraft getreten. Die Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 23. November 1942, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 364, und die Zweite Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 21. Dezember 1944, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 75, sind am 18. Oktober 1945 außer Kraft getreten.
(StGBl. Nr. 195/1945, §§ 1 und 2.)(StGBl. Nr. 195 aus 1945,, Paragraphen eins und 2,)
Die Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 23. November 1942, Deutsches RGBl. II S. 364, und die Zweite Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 21. Dezember 1944, Deutsches RGBl. II S. 75, sind am 18. Oktober 1945 außer Kraft getreten. Die Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 23. November 1942, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 364, und die Zweite Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 21. Dezember 1944, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 75, sind am 18. Oktober 1945 außer Kraft getreten.
(StGBl. Nr. 195/1945, §§ 1 und 2.)(StGBl. Nr. 195 aus 1945,, Paragraphen eins und 2,)