§ 2 Marken-ÜG. 1953

Markenschutz-Überleitungsgesetz 1953

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.1953 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Alle übrigen sich auf das Markenrecht beziehenden, nach dem 12. März 1938 und vor dem 27. April 1945 erlassenen Gesetze, Verordnungen sowie alle damit zusammenhängenden Vorschriften sind am 19. Juli 1947 außer Kraft getreten.
  2. (2)Absatz 2,Insbesondere sind daher, soweit sie auf Marken Bezug haben, seit diesem Zeitpunkt aufgehoben:
    1. 1.Ziffer einsdie Verordnung über den gewerblichen Rechtsschutz im Lande Österreich vom 28. April 1938, Deutsches RGBl. I S. 456;die Verordnung über den gewerblichen Rechtsschutz im Lande Österreich vom 28. April 1938, Deutsches RGBl. römisch eins S. 456;
    2. 2.Ziffer 2die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts vom 1. September 1939, Deutsches RGBl. II S. 958;die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts vom 1. September 1939, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 958;
    3. 3.Ziffer 3die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent- und Markenrechts in der Ostmark vom 20. September 1939, Deutsches RGBl. I S. 1862;die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent- und Markenrechts in der Ostmark vom 20. September 1939, Deutsches RGBl. römisch eins S. 1862;
    4. 4.Ziffer 4die Verordnung über den Warenzeichenschutz für Kabelkennfäden vom 29. November 1939, Deutsches RGBl. II S. 1005;die Verordnung über den Warenzeichenschutz für Kabelkennfäden vom 29. November 1939, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 1005;
    5. 5.Ziffer 5die Verordnung über das Warenzeichenrecht aus Anlaß der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich vom 18. Januar 1940, Deutsches RGBl. I S. 203;die Verordnung über das Warenzeichenrecht aus Anlaß der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich vom 18. Januar 1940, Deutsches RGBl. römisch eins S. 203;
    6. 6.Ziffer 6die Verordnung über die Schiedsstelle für Warenzeichen vom 28. Feber 1940, Deutsches RGBl. I S. 453;die Verordnung über die Schiedsstelle für Warenzeichen vom 28. Feber 1940, Deutsches RGBl. römisch eins S. 453;
    7. 7.Ziffer 7die Zweite Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts vom 9. November 1940, Deutsches RGBl. II S. 256;die Zweite Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts vom 9. November 1940, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 256;
    8. 8.Ziffer 8die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Warenzeichenrecht aus Anlaß der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich vom 27. März 1941, Deutsches RGBl. I S. 178.die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Warenzeichenrecht aus Anlaß der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich vom 27. März 1941, Deutsches RGBl. römisch eins S. 178.

    (BGBl. Nr. 210/1951, Artikel V Z. 1.)Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1951,, Artikel römisch fünf Ziffer eins,)

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.04.1953 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Alle übrigen sich auf das Markenrecht beziehenden, nach dem 12. März 1938 und vor dem 27. April 1945 erlassenen Gesetze, Verordnungen sowie alle damit zusammenhängenden Vorschriften sind am 19. Juli 1947 außer Kraft getreten.
  2. (2)Absatz 2,Insbesondere sind daher, soweit sie auf Marken Bezug haben, seit diesem Zeitpunkt aufgehoben:
    1. 1.Ziffer einsdie Verordnung über den gewerblichen Rechtsschutz im Lande Österreich vom 28. April 1938, Deutsches RGBl. I S. 456;die Verordnung über den gewerblichen Rechtsschutz im Lande Österreich vom 28. April 1938, Deutsches RGBl. römisch eins S. 456;
    2. 2.Ziffer 2die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts vom 1. September 1939, Deutsches RGBl. II S. 958;die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts vom 1. September 1939, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 958;
    3. 3.Ziffer 3die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent- und Markenrechts in der Ostmark vom 20. September 1939, Deutsches RGBl. I S. 1862;die Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent- und Markenrechts in der Ostmark vom 20. September 1939, Deutsches RGBl. römisch eins S. 1862;
    4. 4.Ziffer 4die Verordnung über den Warenzeichenschutz für Kabelkennfäden vom 29. November 1939, Deutsches RGBl. II S. 1005;die Verordnung über den Warenzeichenschutz für Kabelkennfäden vom 29. November 1939, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 1005;
    5. 5.Ziffer 5die Verordnung über das Warenzeichenrecht aus Anlaß der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich vom 18. Januar 1940, Deutsches RGBl. I S. 203;die Verordnung über das Warenzeichenrecht aus Anlaß der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich vom 18. Januar 1940, Deutsches RGBl. römisch eins S. 203;
    6. 6.Ziffer 6die Verordnung über die Schiedsstelle für Warenzeichen vom 28. Feber 1940, Deutsches RGBl. I S. 453;die Verordnung über die Schiedsstelle für Warenzeichen vom 28. Feber 1940, Deutsches RGBl. römisch eins S. 453;
    7. 7.Ziffer 7die Zweite Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts vom 9. November 1940, Deutsches RGBl. II S. 256;die Zweite Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete des Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenrechts vom 9. November 1940, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 256;
    8. 8.Ziffer 8die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Warenzeichenrecht aus Anlaß der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich vom 27. März 1941, Deutsches RGBl. I S. 178.die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Warenzeichenrecht aus Anlaß der Wiedervereinigung der Ostmark mit dem Deutschen Reich vom 27. März 1941, Deutsches RGBl. römisch eins S. 178.

    (BGBl. Nr. 210/1951, Artikel V Z. 1.)Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1951,, Artikel römisch fünf Ziffer eins,)

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