§ 83 KOVG 1957 (weggefallen)

Kriegsopferversorgungsgesetz 1957

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.9999
Der Bundesminister für soziale Verwaltung hat ein Mitglied der Schiedskommission von seiner Funktion zu entheben,

  1. 1.Ziffer einswenn es dies beantragt hat;
  2. 2.Ziffer 2wenn eine der Voraussetzungen für die Berufung (Bestellung) weggefallen ist;
  3. 3.Ziffer 3wenn es die Pflichten seines Amtes vernachlässigt.
§ 83 KOVG 1957 seit 31.12.2002 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2002

In Kraft vom 01.01.1985 bis 31.12.2002
Der Bundesminister für soziale Verwaltung hat ein Mitglied der Schiedskommission von seiner Funktion zu entheben,

  1. 1.Ziffer einswenn es dies beantragt hat;
  2. 2.Ziffer 2wenn eine der Voraussetzungen für die Berufung (Bestellung) weggefallen ist;
  3. 3.Ziffer 3wenn es die Pflichten seines Amtes vernachlässigt.
§ 83 KOVG 1957 seit 31.12.2002 weggefallen.

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