§ 102 KOVG 1957 (weggefallen)

Kriegsopferversorgungsgesetz 1957

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2002 bis 31.12.9999
Der gutächtlichen Beratung des Kriegsopferfürsorgebeirates unterliegen alle grundsätzlichen Fragen der Fürsorge für Kriegsopfer, insbesondere die Vorbereitung von Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet§ 102 KOVG 1957 seit 30.06.2002 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2002

In Kraft vom 01.07.1990 bis 30.06.2002
Der gutächtlichen Beratung des Kriegsopferfürsorgebeirates unterliegen alle grundsätzlichen Fragen der Fürsorge für Kriegsopfer, insbesondere die Vorbereitung von Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet§ 102 KOVG 1957 seit 30.06.2002 weggefallen.

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