§ 110 KOVG 1957

Kriegsopferversorgungsgesetz 1957

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.1957 bis 31.12.9999

§ 110 entfällt.Paragraph 110, entfällt.

(BGBl. Nr. 159/1951, Art. I Z. 27)Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1951,, Artikel römisch eins, Ziffer 27,)

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.1957 bis 31.12.9999

§ 110 entfällt.Paragraph 110, entfällt.

(BGBl. Nr. 159/1951, Art. I Z. 27)Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1951,, Artikel römisch eins, Ziffer 27,)

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